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Egal, ob man in einer Wohnung, einem Reihenhaus oder einem Einfamilienhaus wohnt – jeder hat Nachbarn. Und da gibt es auch ab und an Reibungspunkte. Insbesondere, wenn der eigene Hund sehr bellfreudig ist. Denn die Nachbarn müssen nicht alles hinnehmen. Die zu tolerierenden “Grenzwerte” zu Hundegebell in der Nachbarschaft sind äußerst individuell gesteckt und hängen nicht selten damit zusammen, wie die Nachbarn grundsätzlich zu Hunden stehen. Doch wie viel Bellen gilt eigentlich als tolerierbar und ab wann könnte es Probleme geben?
Bellen grundsätzlich ist erst einmal eine Art der Kommunikation eines Hundes. Damit gehört Bellen zu den typischen Lautäußerungen dieser Lebewesen und muss bis zu einem gewissen Grad akzeptiert werden. Hält das Bellen jedoch sehr lange an oder tritt es häufig innerhalb der Ruhezeiten auf, haben die Nachbarn durchaus das Recht, sich darüber zu beschweren. Dann kann das Bellen als unzumutbare Störung und damit als Lärmbelästigung eingeordnet werden.
Es kommt immer wieder vor, dass sich verschiedene Miet-Parteien vor Gericht treffen, um die Problematik mit dem Hundegebell offiziell zu klären. Gerichtliche Urteile zu Hundegebell sind dabei höchst individuelle Urteile und können meist nur schwer auf den eigenen Sachverhalt übertragen werden. Zu viele einzelne Aspekte werden bei der Urteilsfindung berücksichtigt (s. Infobox weiter unten).
Dennoch kann man ein paar Arten des Hundegebells voneinander differenzieren und dazu einordnen, was als tolerierbar gilt und was bereits als Ruhestörung verstanden werden kann.
Beispiel Hundegebell | Urteil |
Kurzes Bellen | Ein kurzes, ggf. einmaliges Bellen müssen die Nachbarn tolerieren. Dies gehört zu den arttypischen Lautäußerungen dazu. |
Regelmäßiges Bellen zu verschiedenen Tageszeiten | Durchgehendes Hundebellen über einen Zeitraum von 1 – 3 Stunden an einzelnen Tagen verteilt, stört bereits den Hausfrieden massiv. (AG Bremen, Urteil vom 05. Mai 2006, Az.: 7 C 240/2005) |
Bellen während der Ruhezeiten | Hundebellen während der Ruhezeiten ist absolut unzumutbar und kann unmittelbar geahndet werden. (OLG Hamm, Urteil vom 16.11.1989, Az.: 22 U 249/89) |
Dauerhaftes Hundegebell mit einer Dauer von über 45 Minuten | Tägliches Bellen am Stück für einen längeren Zeitraum gilt als unzumutbare Ruhestörung. (OLG Hamm, Urteil vom 11. April 1988, Az.: 22 u 265/87) |
Die Lautstärke des Bellens
Die Dauer des Bellens
Der Zeitpunkt des Bellens
Die individuelle Wohnsituation (Bsp. Mehrparteien-Haus vs. Einfamilienhaus)
Die Weitläufigkeit von Grundstücken
Ländliche Umgebung vs. Stadt
Merke: Es werden immer sehr individuelle Urteile gefällt!
Jeder Hundehalter hat die Verpflichtung, sein Haustier entsprechend zu halten, sodass keine Störungen oder Beeinträchtigungen in der Wohnqualität anderer Mieter zum Problem werden. Sollte dies jedoch passieren, haben die Nachbarn sehr wohl das Recht, die Ruhestörung oder auch Lärmbelästigung anzuzeigen.
Zuständig ist hier meist das Ordnungsamt. Die Anzeige wegen Hundegebell ist eine Ordnungswidrigkeit nach §117 OWiG. Wenn die Nachbarn ggf. auch ein Lärmprotokoll angefertigt haben, aus dem hervorgeht, wann der Hund wie lange gebellt hat, kann das Ordnungsamt entsprechende Anordnungen an den Hundehalter stellen. Außerdem kann ein Bußgeldbescheid ausgestellt werden. Dies ist meist die nächste Eskalationsstufe, wenn man sich als Hundehalter an die Auflagen des Ordnungsamtes nicht hält.
Allerdings muss gesagt werden, dass auch die individuelle wohnliche Situation mit bewertet wird. So ist ein bellender Hund in einem Mehrparteien-Haus natürlich eine „größere“ Lärmbelästigung, weil die einzelnen Mieter enger beieinander wohnen und somit unmittelbarer die Wohngeräusche der anderen Mieter mitbekommen.
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Bei einem Einfamilienhaus mit weitläufigem Garten und ausgedehntem Grundstück sind die Grenzwerte für bellende Hunde weiter gefasst.
Es versteht sich von selbst, dass man zuerst die Nachbarn fragt, wenn man sich einen Hund anschaffen möchte, ob diese auch damit einverstanden sind. Auch wenn man irgendwo neu einzieht und seinen Hund bereits mitnimmt: Ein freundliches Vorstellen schadet nie.
Nein – wenn man bereits mit dem Hund zusammenlebt, gilt es als unzumutbar diese Beziehung zu trennen, nur, weil jemand im Haus gegen die Hundehaltung ist. Auch dürfen Vermieter die Hundehaltung nicht per se verbieten. Es müssen dazu triftige Gründe vorliegen, die in den meisten Fällen nicht angewendet werden können.
Weiß man jedoch, dass jemand gegen die Hundehaltung ist, sollte man sich erst recht darum bemühen, etwaige Störungen durch Hundegebell zu verhindern. Das wäre ansonsten nur eine Steilvorlage für jene, denen die Hundehaltung ein Dorn im Auge ist.
Sollte man wissen, dass der eigene Hund ein bellfreudiger Kandidat ist, empfiehlt es sich ebenfalls, dies den Nachbarn mitzuteilen. Beispielsweise könnte man sagen, dass der Hund jeden Tag ein paar Mal kurz bellt, wenn der Besitzer von der Arbeit wieder nach Hause kommt. Oder beim gemeinsamen Spiel kann es auch mal zu vereinzeltem Bellen kommen. Wie bereits besprochen: Das sind normale Lautäußerungen des Hundes und müssen toleriert werden.
Wenn der Hund jedoch dazu neigt, anhaltend zu bellen, sollte man sich möglichst schnell bemühen, ihm dieses Verhalten abzugewöhnen. Dies birgt nur unnötiges Konfliktpotenzial.
Wie bekommt man einen Hund dazu, nicht mehr so arg zu bellen? – Diese Frage stellen sich viele Hundehalter. Grundsätzlich ist übermäßiges Bellen häufig unbewusst antrainiertes Verhalten. Wenn man weiß, in welchen Situationen der Hund bellt, ist es einfacher, eine Strategie zu entwickeln, um dem Hund das Bellen anzugewöhnen. Hier sind nun 3 allgemeine Tipps gegen übermäßiges Hundegebell:
1. Zeige deinem Hund, dass das Bellen nicht zielführend ist
2. Belohne ruhiges Verhalten
3. Lerne, Bellen zu erkennen, bevor der Hund bellt
Weitere Gründe, warum dein Hund bellt, können Dinge wie Trennungsangst oder Probleme mit dem Allein bleiben sein, erlerntes Bellen in bestimmten Situationen, Ängste und Unsicherheit oder auch Stress sein.
Kläre immer zuerst: In welchen Situationen bellt mein Hund und warum? Dann kann man sich, vielleicht zusammen mit einem Hundetrainer, eine Strategie zurechtlegen, wie man dem Hund das Bellen abgewöhnen kann.
Bild: © Depositphotos.com / graphicphoto
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