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Einen Führerschein für einen Hund? – Das klingt für Menschen, die bereits jahrelange Hundeerfahrung haben vielleicht wie ein Witz. Doch dahinter steckt eine Verhaltensprüfung des Hundes sowie eine Überprüfung der Sachkunde beim Hundehalter. Insgesamt soll mit einem Hundeführerschein offiziell die Ungefährlichkeit des Hundes und die Kontrolle des Halters über den Hund nachgewiesen werden.
So werden Hunde nicht mehr aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit nach gefährlich und ungefährlich sortiert, sondern jeder einzelne Hund und dessen Halter können nachweisen, dass der Hund für die Umwelt ungefährlich ist. Denn die eigentliche Gefahr sind unwissende Hundehalter. Jene, die sich aus einer Laune heraus einen Hund anschaffen und womöglich der Lage irgendwann nicht mehr Herr sind. Klar, ein aggressiver Chihuahua scheint keine so große Gefahr zu sein, wie ein aggressiver Schäferhund, trotzdem ist die Lage dieselbe, auch wenn der Schäferhund aufgrund seiner Größe und Stärke sicherlich mehr Schaden anrichten könnte: Der Hund bietet eine potenzielle Gefährdung für seine Umwelt und dies mag aufgrund von mangelndem Wissen über Hunde beim Halter zustande gekommen sein. Und genau hier setzt die Idee des Hundeführerscheins an.
Je nach dem in welchem Bundesland man wohnt, gibt es mitunter unterschiedliche Regelungen zum Erwerb des Hundeführerscheins. Jedoch ist der Erwerb in 15 von 16 Bundesländern freiwillig, wenn der Hund nicht zu einer Rasse gehört, die auf den Rasselisten geführt wird. Die Einfuhr von Hunden der Rassen American Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier nach Deutschland ist untersagt. Daher stehen diese drei Hunderassen auch auf allen Rasselisten. Eventuell werden je nach Bundesland noch weitere Rassen hinzugezählt. Auch gemixte Hunde, die Anteile der oben genannten Rassen haben, werden mitunter als potenziell gefährlich eingestuft.
In den meisten Bundesländern müssen Halter solcher „Listenhunde“ mindestens einen Wesenstest mit dem Tier durchführen lassen, um es halten zu dürfen, ansonsten drohen hohe Strafen. Ab und zu muss auch der Hundehalter einen Sachkundenachweis erbringen. In anderen Bundesländern gilt zunächst die „Unschuldsvermutung“ und Hunde müssen erst einem Test unterzogen werden, wenn sie auffällig geworden sind. In jedem Fall ist der Erwerb des Hundeführerscheins hier zu empfehlen, um einen offiziellen Nachweis über die eigene Sachkunde und die Verträglichkeit des Hundes zu besitzen. Alle anderen Hundehalter, die keinen sogenannten „Listenhund“ halten, sind bisher nicht verpflichtet den Hundeführerschein abzulegen. Nur in ein paar Bundesländern, wie zum Beispiel Hamburg, Berlin, Schleswig-Holstein oder Bayern, bringt der freiwillige Erwerb des Hundeführerscheins Privilegien ein wie beispielsweise der Erlass der Hundesteuer (anteilig oder auch komplett) für einen bestimmten Zeitraum oder die Befreiung von der gesetzlichen Leinenpflicht.
Nur in einem Bundesland, nämlich in Niedersachsen, muss inzwischen jeder, der sich einen Hund anschaffen möchte, einen Hundeführerschein bereits vor Erwerb des Tieres beginnen und spätestens ein Jahr nach Erwerb erfolgreich beendet haben. (Mehr zum Hundeführerschein in Niedersachsen.) Mit dem Hundeführerschein wird einem also hier das Recht, einen Hund halten zu dürfen, zugesprochen. Daher kann man hier nicht den Hundeführerschein umgehen. Natürlich gibt es in Niedersachsen auch keine allgemeinen Rasselisten mehr.
1. Theorieprüfung: Multiple-Choice-Test
2. Praxisprüfung: Mensch-Hund-Team
Das Führen eines Hundes bedeutet vor allem Verantwortung für den Hund und die Umwelt zu tragen. Daher sollten grundsätzlich nur Erwachsene Hunde führen bzw. immer dabei sein, wenn ein Kind mit einem Hund unterwegs ist.
Deshalb gelten auch einige Vorschriften, um überhaupt an der Hundeführerscheinprüfung teilnehmen zu dürfen:
Darüber hinaus kann es regional auch noch andere Voraussetzungen geben. Beispielsweise muss man in manchen Bundesländern, wie zum Teil in NRW, vorbereitende Maßnahmen auf den Hundeführerschein nachweisen. Damit ist gemeint, dass man im Vorfeld beispielsweise eine Hundeschule besucht hat oder einen Kurs einer Online-Hundeschule absolviert hat, um sich und den Hund auf die bevorstehende Prüfung ausführlich vorzubereiten. Mit Hilfe von Online-Tests kann man vorher bereits überprüfen, wie gut man für die Hundeführerscheinprüfung und den Sachkundenachweis gelernt hat.
Die Frage nach den Kosten ist sicherlich für viele sehr interessant, leider aber nicht so einfach zu beantworten. Muss man keine vorbereitenden Maßnahmen zur Prüfungszulassung nachweisen, kann man sich theoretisch auch allein, mit einem guten Fachbuch und ein paar selbst ausgedachten Trainingseinheiten auf die Hundeführerscheinprüfung vorbereiten. Dies erfordert allerdings meist bereits einiges an Hundeerfahrung. Für Hunde-Anfänger ist dieser Weg nicht zu empfehlen. Hier wäre ein richtiger Kurs optimal. Dabei ist es aber egal, ob der Kurs online oder vor Ort absolviert wird. Aus Kostengründen und vielleicht auch wegen der Entfernung wird die Online-Hundeschule aktuell für viele Menschen immer attraktiver und kann genauso gut zur Prüfungsvorbereitung genutzt werden. Solche Kurse sind in der Regel teurer als ein Fachbuch zur Vorbereitung, lohnen sich aber meist, da sie häufig extra für die Hundeführerscheinprüfung ausgelegt sind. Außerdem werden häufig Fragebögen zur Vorbereitung auf die Theorie für den Hundeführerschein online angeboten. Die reinen Kosten für einen Prüfungsdurchgang, also für die theoretische und praktische Prüfung, und pro Mensch-Hund-Team pendeln sich in etwa bei 100 € ein.
Der Hundeführerschein ist bisher nur in Niedersachsen verpflichtend. In allen anderen Bundesländern ist der Erwerb freiwillig. Manchmal erlangt man durch das Bestehen der Hundeführerscheinprüfung Privilegien. So wird einem manchmal die Hundesteuer (teilweise oder komplett) für einen bestimmten Zeitraum erlassen oder man darf seinen Hund trotz gesetzlicher Leinenpflicht ohne Leine führen. So kann man also Strafen umgehen, die man erhält, wenn ein nicht geprüfter Hund ohne Leine trotz Leinenpflicht geführt wird. Gehört der Hund zu einer Rasse, die sich auf den Rasselisten befindet, gelten andere Regelungen. Hier muss meist Sachkundenachweis vom Hundehalter erbracht und die Verträglichkeit des Hundes nachgewiesen werden. Dann ist der Erwerb des Hundeführerscheins eine gute Möglichkeit, diese Dinge offiziell bescheinigt zu bekommen. Auch wenn der Hundeführerschein ansonsten freiwillig ist, macht es dennoch viel Sinn, ihn trotzdem zu erwerben. So beweist man nicht nur sich, sondern auch anderen, dass man den Hund im Griff hat und einiges über Hunde weiß. Aus diesem Grund sind die Prüfungsgebühren auch relativ niedrig gehalten, damit der Hundeführerschein nicht eine Frage des Einkommens, sondern eine Frage der Qualität des Mensch-Hund-Teams ist. Das Training für die Prüfung ist zudem förderlich für die Mensch-Hund-Beziehung und macht auch viel Spaß! Insgesamt sollte man ohne Druck und mit nicht zu hohen Erwartungen an das Training für den Hundeführerschein herangehen, um Stress beim Hund zu vermeiden. Lassen Sie sich genügend Zeit zur Vorbereitung und melden Sie sich erst zur Prüfung an, wenn der Hund alle Kommandos fast schon im Schlaf beherrscht. Hilfe kann man sich auch bei Hundeschulen suchen, die die ersten Trainingseinheiten anleiten. Die Hundetrainer stehen auch beratend bereit, und wissen alles zu Fragen und Antworten rund um denHundeführerschein. Ein offizieller Nachweis, dass man als Mensch-Hund-Team funktioniert und sogar von gesetzlichen Vorgaben wie der Leinenpflicht befreit wird, weil man den Hund so gut unter Kontrolle hat, ist doch eine wunderbare Form der Bestätigung für Mensch und Hund!
Bild: © Depositphotos.com / 5seconds
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