Tipps und Hinweise rund um die Hundekrankenversicherung

Nicht nur Menschen, sondern auch Tiere können von Erkrankungen betroffen sein, die ärztlich behandelt werden müssen. Von Gelenkproblemen über Bänderrisse bis hin zu Erkrankungen im Bereich von Magen-Darm oder Zähnen und Kiefer – egal, ob Mensch oder Hund, die Krankheitsbilder sind oft sogar ähnlich. Und vor allem haben die Behandlungen durch einen Tierarzt mit dem Eingriff beim Arzt für Menschen gemeinsam, dass sie mitunter sehr kostspielig sein können. Sind es zum Beispiel bei einer Zahnentfernung inklusive Narkose noch einige hundert Euro, können es bei komplexeren Eingriffen, wie bei einer Bandscheiben-OP, schnell mehrere tausend Euro sein, die anfallen. Worauf man bei einer Hundekrankenversicherung achten sollte, haben wir für Sie zusammengefasst.

Darauf sollte man bei einer Krankenversicherung für Hunde achten

4 Hunde von klein bis groß sitzend auf einer Wiese, in die Kamera schauend

Je nach Anbieter und Tarifumfang variieren die konkreten Leistungen bei Hundekrankenversicherungen. Wichtig ist für Hundebesitzer, dass sowohl ambulante als auch stationäre und chirurgische Eingriffe abgedeckt sind, um das Tier für den Ernstfall vollumfänglich versichert zu haben. Zudem sollte die Versicherung die Kosten für Diagnostik (z. B. Röntgen, CT oder EKG) und Medikamente in vertraglich vereinbarter Höhe übernehmen. Auch Vorsorge Maßnahmen sind bei leistungsstarken Tarifen enthalten. Zur Prophylaxe zählen zum Beispiel Wurmkuren, Schutzimpfungen, aber auch Kastration und Sterilisation.

Das verbirgt sich hinter dem GOT-Satz

Praktizierende Tierärzte, die in Deutschland tätig sind, haben für Ihre Berufsausübung Anspruch auf Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (kurz: GOT). Dabei handelt es sich um eine bundesweit gültige Rechtsvorschrift. Die GOT gibt grundsätzlich nur den Gebührenrahmen vom einfachen bis zum dreifachen Satz vor und beinhaltet keine Festpreise. Dementsprechend kann die tatsächliche Gebührenhöhe je nach Tierarzt und Art der Behandlung variieren. In Spezialkliniken wird zum Beispiel meistens nach höheren Sätzen abgerechnet als in herkömmlichen Tierarztpraxen. Zudem sind immer die Umstände des jeweiligen Einzelfalls entscheidend. Dabei wird die Komplexität sowie die damit einhergehende Dauer der Behandlung berücksichtigt. Wird der Notdienst beansprucht, kann bis zum vierfachen Satz, dem absoluten Höchstsatz, abgerechnet werden.

Hinweis: In der GOT ist genau definiert, zu welchen Zeiten bzw. in welchen Zeiträumen die erhöhte Notdienstgebühr erhoben werden darf: Täglich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (nachts), von Freitag 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende) sowie von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages (§ 2 Satz 4 Nr. 1 – Nr. 3 GOT).

Ein Auslandsschutz als sinnvolle Ergänzung auf Reisen

Wer viel reist und seinen Hund auch im Urlaub immer dabei hat, für den lohnt sich ein entsprechender Zusatzbaustein in der Hundekrankenversicherung. Denn nicht nur zuhause, sondern auch im Ausland kann es zu Unfällen oder Erkrankungen kommen. Sofern ein Tarif mit Auslandsschutz abgeschlossen wurde, werden bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt die Behandlungskosten im Reiseland erstattet. In der Regel zahlt der Versicherungsgeber dabei die Tierarztkosten maximal bis zu den in Deutschland üblichen Behandlungskosten. Letztlich gelten immer die Regelungen des jeweiligen Vertrages.

 

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