Neuen Hund anmelden: Wie geht das?

Neuen Hund anmeldenKaum ist der neue Hund Zuhause eingezogen, kommen auch direkt bürokratische Angelegenheiten auf einen zu. Denn Hunde müssen in Deutschland angemeldet und damit offiziell erfasst werden. Neben den Erstanschaffungskosten kommen hier noch ein paar regelmäßige Kosten auf den Hundehalter zu. Doch wo muss man den Hund überall anmelden und welche Unterlagen braucht man dafür?

Informationen vor der Anschaffung einholen

Um nicht nach der Anschaffung des Hundes aus allen Wolken zu fallen, sollte man sich im besten Fall noch vor der Anschaffung entsprechende Informationen zur Hundeanmeldung einholen. So stellt man sicher, dass man auch alle nötigen Informationen vom Züchter oder Tierheim bekommt. Es wird empfohlen, bei dem Bürgertelefon des Bundeslandes anzurufen, in dem man wohnt.

Dort bekommt man schnell umfassende Auskunft zu den wichtigsten Dingen, die es bei einer Anmeldung des Hundes zu beachten gibt. Alternativ oder ergänzend kann man auch beim Züchter oder dem Tierheim nachfragen, je nachdem, woher man den Hund bekommt. Stammt der Hund aus dem Tierschutz gibt es gegebenenfalls besondere Auflagen. Auch wenn der Hund zu einer als gefährlich eingestuften Rasse gehört („Listenhund“), gibt es strengere Vorschriften zur Haltung eines solchen Hundes. In manchen Bundesländern muss ein Sachkundenachweis oder Hundeführerschein erbracht werden. Hier sollte man klären, wie die Fristen für solche Prüfungen sind.
Zudem müssen Hunde versichert werden. Das Minimum stellt dabei die Haftpflicht-Versicherung dar. Viele Hundeschulen und auch Tierärzte nehmen einen nur dann als Kunde auf, wenn eine bestehende Haftpflicht-Versicherung besteht. Daher sollte man sich hierzu einerseits bei Versicherungen informieren und andererseits schon mal in der Umgebung nach einem Tierarzt Ausschau halten.

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Wo muss der Hund überall angemeldet werden?

Im Normalfall stehen einem Züchter und Tierheim oder Mitarbeiter des Tierschutzes zur Seite, um den Hund überall ordnungsgemäß anzumelden. Die meisten notwendigen Informationen zur Anmeldung an den verschiedenen Stellen entnimmt man dem Heimtierausweis. Hier sind wichtige Dinge wie Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum und auch die Chip-Nummer offiziell vermerkt worden.

    Hundesteuer
    Die Hundesteuer wird von jedem Hundehalter erhoben. Ihre Höhe richtet sich nach Rasse und damit auch nach der Größe des Hundes. Ein Anruf beim Finanzamt genügt, um die nötigen Formulare per Post zu erhalten. Inzwischen gibt es diese Vordrucke aber auch als Downloads im Internet. Wenn der Hund ordnungsgemäß angemeldet wurde, bekommt man einen Bescheid mit Zahlungsankündigung und einer individuellen Hundemarke, auf der die Registriernummer des Hundes graviert wurde.
    Haftpflicht-Versicherung
    Viele Züchter oder auch Tierheime verlangen eine gültige Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung, ehe man das Tier überhaupt ausgehändigt bekommt. Oft muss man den Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung auch nachreichen. Auch für die Anmeldung zur Hundesteuer wird oftmals eine Versicherungsnummer nötig – aber auch diese kann nachgereicht werden. Damit ist eine Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung ein absolutes Muss, in Hamburg ist sie sogar gesetzlich verpflichtend. Im Vorfeld sollte man sich genügend Zeit nehmen, um verschiedene Versicherungen und Leistungspakete zu vergleichen.
    Tierarzt
    Jeder Hund muss irgendwann auch mal zum Tierarzt. Daher ist es ratsam, schon vor Anschaffung eines Hundes in der Umgebung nach geeigneten Tierärzten zu schauen. Manche Tierärzte haben nur begrenzte Kapazitäten, weshalb es auch sein kann, dass man abgelehnt wird. Im Idealfall hat man einen festen Tierarzt, bevor der Hund bei einem einzieht. Bei dem ersten Besuch mit Hund wird der Hund dann als neuer „Patient“ in die Kartei mit aufgenommen.

Kosten für die Hundeanmeldung

Einen Hund anzuschaffen, kostet Geld und auch die Anmeldung des Hundes kostet noch einmal extra. Die Anmeldung beim Tierarzt ist natürlich kostenlos. Hier wird der Hund nur als neuer „Patient“ aufgenommen.
Die Hundesteuer wird meist halbjährlich bezahlt und beträgt je nach Bundesland zwischen 90 und etwa 180 Euro jährlich für den ersten Hund. Für einen zweiten oder weitere Hunde in demselben Haushalt wird erneut pro Tier die Hundesteuer erhoben, die je nach Bundesland schrittweise pro Hund ansteigt. Gehört der Hund zu einer als gefährlich eingestuften Hunderasse, wird eine besonders hohe Hundesteuer („Kampfhundesteuer“) erhoben, die im Schnitt bei etwa 600 bis 900 Euro jährlich beträgt. Legt man mit einem solchen Hund einen Wesenstest ab und besteht der Hund diesen, wird man in die normale Besteuerung zur Haltung eines Hundes heruntergestuft.

Bundesland Erster Hund Zweiter Hund jeder weitere Hund
Hamburg 90€ 90€ 90€
Bayern 100€ 100€ 100€
Bremen 150€ 150€ 150€
Hessen 180€ 180€ 180€
Nordrhein-Westfalen 96€ 150€ 180€
Sachsen-Anhalt 96€ 144€ 192€
Thüringen 108€ 132€ 156€
Sachsen 108€ 144€ 144€
Brandenburg 108€ 144€ 192€
Baden-Württemberg 108€ 216€ 216€
Mecklenburg-Vorpommern 108€ 200€ 350€
Saarland 120€ 168€ 168€
Berlin 120€ 180€ 180€
Schleswig-Holstein 126€ 177€ 213€
Niedersachsen 132€ 240€ 240€
Rheinland-Pfalz 186€ 216€ 216€

Die Hundehalter-Haftpflicht-Versicherung wird in der Regel pro Jahr bezahlt. Die Kosten der Versicherung richten sich nach Rasse und Alter des Hundes sowie dem vereinbarten Leistungspaket. Die Versicherungskosten beginnen bei etwa 40 Euro pro Jahr, können aber auch aufgrund eines deutlich umfassenderen Leistungspaketes bei bis zu 100 Euro landen.

Weiterführende Informationen zu dem Thema rund um Hundeversicherungen gibt es hier:

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